NEUROLEPTIKUM
Die Klinik steht mit keiner pharmazeutischen Firma in vertraglicher Beziehung, auch gibt es keinerlei Gründe für Gefälligkeiten (weil z.B. ein Arzneimittel früher gegen Entgelt klinisch geprüft wurde). Die Nennung von Präparaten, die mit ® gekennzeichnet sind, erfolgt also nicht in Werbeabsicht, sondern weil selbst bei Ärzten oft der Handelsname bekannter als der jeweilige Wirkstoff ist. Daß auch noch andere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, ergibt sich aus dem Zusatz "z.B.". Sollte sich eine Firma benachteiligt fühlen, weil ihr Mittel nicht erwähnt wird, so fügen wir dieses auf Wunsch gerne ein, E-Mail reicht aus!
Da sich die
Schmerz
wahrnehmung insbesondere bei chronischen
Schmerz
zuständen zu einem intensiven und quälenden Schmerzerleben ausweiten kann, ist
es sinnvoll, je nach Stimmungslage und Antriebsverhalten, auch entsprechende
Psychopharmaka
(= Mittel die auf die Psyche wirken), z.B. ein
Neuroleptikum,
mit in die medikamentöse Schmerztherapie aufzunehmen.
Diese sind nicht nur im Hinblick auf ihre ursprüngliche psychiatrische
Indikation (= Anzeige) von Nutzen, sondern auch
wegen ihrer teilweise eigenständigen, schmerzdistanzierenden und evtl. zentralen
(= im Gehirn) analgetischen (= schmerzlindernden)
Wirkung, wie sie inzwischen für manche Substanzen dieser Gruppe nachgewiesen
werden konnte (Wörz 1986).
Die Verordnung eines Neuroleptikum`s setzt aber eine umfassende Aufklärung des
Patienten über diese Indikation (= Anzeige) und
mögliche Nebenwirkungen voraus. Sie wird oft abgelehnt, da viele Patienten die
Gabe von Psychopharmaka wie eine psychiatrische Etikettierung empfinden und sich
dadurch diffamiert fühlen.
Wenn
chronische Schmerzen mit ausgeprägten Störungen
der Emotionalität (= Gefühlsbewegung)
und des leiblichen Wohlbefindens einhergehen, können auch neuroleptisch wirksame
Psychopharmaka (Neuroleptikum) indiziert (= angezeigt)
sein. Durch ihren modulierenden Einfluß auf das affektiv-motivationale
(= die Gesamtheit der seelisch-dynamischen Faktoren, die das augenblickliche
Verhalten bestimmen)
Schmerzerleben wie auch auf die kognitive (= das
Erkennen, Wahrnehmen und Denken betreffende) Schmerzverarbeitung
bildet die zusätzliche Therapie mit einem Neuroleptikum eine wertvolle
Alternative zu den traditionellen Strategien der Schmerzbehandlung.
Ob dabei das Neuroleptikum selbst analgetisch (=
schmerzlindernd)
wirken, konnte bislang nicht eindeutig bestätigt werden.
Die Kombination eines Neurolep tikum `s mit
einem Antidepressivum
(= Mittel gegen traurige Verstimmung) erweist sich als vorteilhaft, im Allgemeinen genügen dann
niedrigere Dosen als bei einer Monotherapie.
Tabelle: Wirkungsspektren
der gebräuchlichsten Neurolep tika
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Antipsychotische Potenz (APP) (=
Wirkung auf vorübergehende oder sich stetig verschlechternde psychiatrischen Erkrankungen mit erheblicher Beeinträchtigung psychischer Funktionen)
Psychomotorische Dämpfung (PMD) (=
Dämpfung der die Bewegungsvorgänge des Körpers beeinflussenden dynamischen Struktur der
Psyche)
|
Neurolep ti kum |
APP | PMD |
| Promethacin (z.B. Atosil®) | niedrig | stark |
| Chlorpromazin (z.B. Megaphen®) | niedrig | stark |
| Chlorprothixen (z.B. Truxal®) | niedrig | stark |
| Levomepromazin (z.B. Neurocil®) | niedrig | stark |
| Prothipendyl (z.B. Dominal®) | niedrig | mittel |
| Thioridazin (z.B. Melleril®) | niedrig | stark |
| Fluphenazin (z.B. Dapotum®) | mittel | mittel |
| Perazin (z.B. Taxilan®) | mittel | mittel |
| Triflupromazin (z.B. Psyquil®) | mittel | mittel |
| Fluspirilen (z.B. Imap®) | stark | gering |
| Haloperidol (z.B. Haldol®) | stark | mittel |
| Pimozid (z.B. Orap®) | stark | gering |
| Sulpirid (z.B. Dogmatil®) | stark | gering |
Ein hochpotentes (= hochwirksames) Neuroleptikum ist mit einem höheren Risiko extrapyramidalmotorischer (= Muskeltonus und Bewegungsabläufe
betreffende) Störungen (Frühdyskinesien, Parkinsonoid, Akathisie
oder Spätdyskinesie) behaftet und wird bei einem Neuroleptikum mit geringer
antipsychotischer Wirkungsintensität seltener beobachtet. Durch zusätzliche
Gabe eines Anticholinergikums wie Biperiden (z.B. Akineton®,
bis 8mg täglich) lassen sich jedoch neuroleptogene dyskinetische (=
Störung oder schmerzhafte Fehlfunktion eines Bewegungsablaufs betreffende)
Reaktionen weitgehend neutralisieren.
Umgekehrt treten bei einem schwachpotenten Neuroleptikum neben dem erwünschten
psychomotorisch- dämpfenden und schlafanstoßenden Effekt vermehrt auch
störende vegetative Begleitsymptome (z.B. Schwindel, Schwitzen) auf. Bei
Dauertherapie besteht die Gefahr unkorrigierbarer Spätdyskinesien (besonders
perioral) (= Zuckungen um den Mund herum), die das
soziale Leben des Patienten schwer beeinträchtigen können. Daher sollte die
Behandlung auf einige Wochen bis maximal 3 Monate limitiert (=
begrenzt) werden.
Wer bezahlt eigentlich eine erforderliche, stationäre
Rehabilitationsbehandlung?
(Originaltext der Bundesregierung): "Die Krankenversicherung finanziert
Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Kran
kheit zu erkennen,
zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern,
sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Sie ist auch zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder
Pflegebedürftigkeit vorzubeugen".
Hinzu kommt seit dem
1.4.2007, daß laut Bundesministerium für Gesundheit alle gesetzlich
versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und
sich ihre Rehabilitationseinrichtung jetzt sogar selbst aussuchen können.
Die Rentenversicherungen sind demnach nur dann zuständig, wenn die
"Behandlungen der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw.
Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen". Wenn also Ihre
Rentenversicherung in diesem Sinne laut Bescheid keinen Handlungsbedarf
sieht, dann ist offensichtlich Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme der
stationären Rehabilitation zuständig.
Die Originaltexte finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st
Sie sind dialysepflichtig? Kein Problem, ganz in unserer Nähe befindet sich für unsere Patienten ein kompetentes Dialyse-Zentrum: www.nephroteam.de
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Aktualisiert:>18.03.2008</>kusb&
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